Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Datenschutzerklärung

  1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Flecken Brome, Der Bürgermeister, Bahnhofstraße 36 in 38465 Brome. Sie erreichen uns telefonisch unter 05833 – 84 – 511 oder per E-Mail an: .

Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Post unter der o.g. Anschrift mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte“ oder per E-Mail unter: .

  1. Datenverarbeitung durch den Flecken Brome

2.1 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch den Flecken Brome sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das geltende Niedersächsische Datenschutzgesetz in Verbindung mit weiteren baurechtlichen Gesetzen (z.B. Baugesetzbuch, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach der DSGVO sind:

  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe a) DSGVO im Rahmen von Einwilligungen
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c) DSGVO zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten sowie gesellschafts-, datenschutz- und zivilrechtliche Verpflichtungen oder aufsichtsrechtliche Vorgaben unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen)
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe e) DSGVO zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt.

Soweit uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte, vorher genannte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder anteilig widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

2.2 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen

Der Flecken Brome verarbeitet personenbezogene Daten im Bauleitplanverfahren, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Zudem werden die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben.

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplan eine Stellungnahme an die Gemeinde abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z.B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse). Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem verwendet der Flecken Brome die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Wenn Sie Ihre Stellungnahme ohne persönliche Angaben abgeben, kann diese möglicherweise nicht vollumfänglich geprüft und berücksichtigt werden. Auch erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis.

Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

2.3 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten sind:

  • Verwaltungsstrukturen (andere Ämter und Fachbereiche, Gemeindevertretung und Ortsräte) innerhalb des Flecken Brome, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros, Ingenieurbüros)
  • höhere Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB
  • Behörden oder übergeordnete Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Auskunfts- und Mitteilungspflichten
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • externe Auftragnehmer gemäß Artikel 28 DSGVO (z.B. IT-Dienstleister).

Die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) erfolgt durch den Gemeinderat. Hierfür werden die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten anonymisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmern und Planbetroffenen nicht im Internet veröffentlicht werden. Allerdings ist entsprechend dem Informationszugangsgesetz Niedersachsen eine Einsichtnahme in die Verfahrensakten der Bauleitpläne zu gewähren. Derzeit werden diese Verfahrensakten als Papierakten geführt. Eine Übermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt derzeit nicht und ist nicht geplant.

2.4 Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden durch den Flecken Brome nur, soweit erforderlich, für eine bestimmte Zeit gespeichert. Nach Wegfall der Erforderlichkeit werden personenbezogene Daten gelöscht.

Sind wir entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verpflichtet, werden Daten auch über die Beendigung eines Verfahrens zur Bauleitplanung hinaus oder dauerhaft aufbewahrt. Die dafür notwendigen Daten werden gesperrt und nicht mehr genutzt. Nach Wegfall der Erforderlichkeit oder Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten vollständig gelöscht oder dem Archiv zur Übernahme angeboten.

2.5 Pflicht zur Bereitstellung und Folgen der Nichtbereitstellung

Für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und Beteiligung von Planungsbetroffenen brauchen Sie uns nur die Daten mitzuteilen, die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, das Bauleitplanverfahren ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen. Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei einer Verweigerung der Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten Ihre Stellungnahme nicht vollumfänglich berücksichtigt werden kann und Sie auch keine Rückmeldung zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens erhalten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Basis von Einwilligungen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Wer nach dem Gesetz oder einer Satzung zu Handlungen (z.B. Meldungen) verpflichtet ist, kann gemäß den geltenden Gesetzen auch durch Androhung von Zwangsgeldern angehalten werden, die notwendigen Daten bereitzustellen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße betraft werden.

Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, haben wir diese Angabe im jeweiligen Erhebungs-Formular gekennzeichnet.

  1. Rechte der Betroffenen

3.1 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Betroffene haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung ihrer Daten nach
Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO und das Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO.

Anfragen zur Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte stellen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens und der Anschrift per Post oder E-Mail an: Flecken Brome, Datenschutzbeauftragte, Bahnhofstraße 36 in 38465 Brome oder .

3.2 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Es steht Ihnen gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO die Möglichkeit zur Verfügung, sich an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Das Beschwerderecht gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen in dem EU-Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes und/oder des Ortes des vermeintlichen Verstoßes zu, d.h. Sie können die Aufsichtsbehörde, an die Sie sich wenden, aus den oben genannten Orten wählen. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet Sie dann über den Stand und die Ergebnisse Ihrer Eingabe, einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gemäß Art. 78 DSGVO.

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.

3.3 Widerspruchsrecht

Gemäß Art. 21 DSGVO können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen. Dies betrifft insbesondere diese Fälle:

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.

Den Widerspruch können Sie formlos richten an: Flecken Brome, Datenschutzbeauftragte, Bahnhofstraße 36 in 38465 Brome oder . Bitte geben Sie auch dabei Ihren vollständigen Namen und die Anschrift an.


Bürgerservice Brome

Rathaus Flecken Brome