Gemäß den §§ 6 und 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 7 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung gebe ich folgendes bekannt:
Durch Verordnung vom 25. Mai 2025 (Nds. GVBl. 36/2025) hat die Niedersächsische Landesregierung festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (allgemeine Neuwahlen) am 13. September 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden.
Wahlbekanntmachung 2026-09-13