Rattenbefall im Flecken Brome

Maßnahmen um Rattenbefall einzudämmen

Wir bitten um Beachtung und Unterstützung:

Rattenbefall: Die Gemeinden und der Wasserverband appellieren an die Bevölkerung

In den vergangenen Wochen häufen sich auch im Flecken Brome die Hinweise auf Rattensichtungen. Besonders betroffen sind Grundstücke am Ortsrand sowie Bereiche in der Nähe von Feldern und Grünflächen, wo die Tiere vermehrt Unterschlupf finden.

Der Wasserverband weist darauf hin, dass ein wesentlicher Teil des Problems auf die unsachgemäße Entsorgung von Speiseresten zurückzuführen ist. Die Kanalisation ist kein Ort für Abfälle; wer Essensreste über Toilette oder Spüle entsorgt, sorgt dafür, dass Ratten in den Abwasserschächten Nahrung finden und sich dort weiter vermehren.

Essen im Klo macht Ratten froh.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Essensreste gehören ausschließlich in den Hausmüll.

Gelangen sie in die Kanalisation oder werden offen im Garten abgelegt, entsteht ein dauerhaftes Nahrungsangebot, das die Tiere anzieht und die Population weiter anwachsen lässt.

Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, einen Rattenbefall auf ihrem Grundstück auf eigene Kosten zu bekämpfen. Im öffentlichen Bereich werden regelmäßig Ködermaterialien in den Kanalschächten ausgelegt, um die Ausbreitung einzudämmen.

Die Eindämmung der Rattenpopulation ist eine gemeinsame Aufgabe von Behörden und Bevölkerung. Nur durch eine verantwortungsvolle Entsorgung von Abfällen und eine konsequente Einhaltung der Vorgaben kann eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden.

Um die Attraktivität für Ratten zu minimieren, sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Keine Essensreste in Toilette oder Ausguss entsorgen, da diese über die Kanalisation Ratten anlocken.
  • Mülltonnen immer geschlossen halten und keine Lebensmittelreste achtlos im Garten oder auf dem Kompost entsorgen.
  • Unterschlupfmöglichkeiten beseitigen: Gerümpel, Holzstapel und dichte Vegetation regelmäßig entfernen oder auslichten.
  • Tierfutter nicht offenstehen lassen und Futterstellen für Wild- und Haustiere sauber halten.

Da Ratten selten nur ein einzelnes Grundstück betreffen, ist eine gemeinsame Aufmerksamkeit in der Nachbarschaft sinnvoll.

Ein Rattenbefall ist der zuständigen Ordnungsbehörde zu melden. Stellt sich heraus, dass der Befall im Bereich der Kanalisation liegt, informiert das Ordnungsamt zusätzlich den Wasserverband.

Grundstückseigentümer bleiben jedoch stets eigenverantwortlich für die Bekämpfung eines Befalls auf ihrem Grundstück und müssen entsprechende Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Nach oben scrollen