Im Rahmen des erfolgten Ausbaus der externen Zuwegung zum Windpark Jübar wird eine Kompensationsmaßnahme zur Neuschaffung des Feldrains auf den Wegesäumen umgesetzt. Die Entwicklung der Wegesäume dient dem naturschutzfachlichen Ausgleich der zusätzlichen Versiegelung des Wegeausbaus.
Hierzu wurde bereits in der 4. KW diesen Jahres eine Vermarkung der Flurstücksgrenzen der Gemeindewege in der Gemarkung Altendorf auf einer Länge von 4.466 m vorgenommen und im Gelände durch Pflöcke kenntlich gemacht.
Der Flecken – Brome hatte bereits mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt darauf hingewiesen, dass die vermarkten Grenzen bei der Bewirtschaftung einzuhalten und die Säume der Gemeindewege zukünftig von landwirtschaftlicher Bewirtschaftung freizuhalten sind.
Da einige Eigentümer / Bewirtschafter die angezeigten Grenzen nicht eingehalten haben, möchte der Flecken Brome auf diesem Wege nochmal alle Eigentümer informieren und bei verpachteten Flächen dazu auffordern, auch ihre Pächter darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Vermarkung unbedingt zu beachten und einzuhalten ist.
Betroffene Wegeflurstücke:
Gemarkung: Altendorf
Flur: 1
Flurstücke: 216/129 (Teilstück), 130 (Teilstück), 219/135 (Teilstück), 329/49 (Teilstück)
Flur: 2
Flurstück: 215/145, 147 (Teilstück), 146/1 (Teilstück)
Umfang: Vermarkung von Wegen in der Gemarkung Altendorf auf einer Länge von 4.466m (zeichnerisch ermittelt)
Eigentümer: Gemeinde Flecken Brome