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Wirkungskreis und Aufgaben des Flecken Brome

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKommVG)stellt seit dem 1.11.2011 die Grundlage für die gemeindliche Selbstverwaltung dar. Im Rahmen der Personalhoheit hat der Flecken Brome seine Richtlinien zur Führung der Gemeindeverwaltung aufgestellt.

Zurzeit sind in der Verwaltung des Fleckens Brome neben dem Bürgermeister Lothar Hilmer, der seit 16.11.2021 den Vorsitz im Rat führt und die Verwaltung leitet, Fabian Fehse als sein allgemeiner Vertreter sowie Birgit Bartels, Tanja Herud und Jutta Rode als Mitarbeiterinnen beim Flecken Brome beschäftigt.

Bürgermeister Hilmer ist für die Aufstellung und Vorlage der Jahresrechnung, die repräsentative Vertretung des Flecken Brome, für die Vertretung in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten, für Verpflichtungserklärungen sowie für die Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der politischen Gremien zuständig.

Darüber hinaus obliegt ihm als Dienstvorgesetzter ein direkter Einfluss auf die Mitarbeiter. Im Rahmen der im Flecken Brome geltenden Geschäftsordnung ist eine Zuständigkeitsregelung für Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie für über- und außerplanmäßige Aufgaben geregelt.

Weitergehende Entscheidungen sind grundsätzlich von dem Rat des Flecken Brome zu treffen.

Aufgaben:

  • Bauanträge (bearbeiten / weiterleiten)
  • Baumschutz
    Baumschutzsatzung (PDF 64KB)
  • Öffentliche Einrichtungen / Dorfgemeinschaftshäuser verwalten
    – DGH Altendorf
    – DGH Zicherie
  • Grünanlagen
  • Haushaltswesen
  • Kultur und Brauchtum
  • Plakatanschlag
  • Spielplätze
  • Straßenbau
  • Straßenbeleuchtung
  • Straßennamen
  • Dorferneuerung / Förderungen
  • Satzungsrecht
  • Ordnungsrecht
  • Gewässerunterhaltung
  • Wegebau +
  • Fremdenverkehr
  • Planungshoheit

Das Serviceportal Niedersachsen bietet umfangreiche Informationen zu Anliegen und Behörden. (buergerservice.niedersachsen.de)

Am 1. März 1974 schlossen sich die bis dahin selbstständigen Orte Brome, Altendorf, Benitz, Wiswedel und Zicherie zum Flecken Brome zusammen und sind seither Ortsteile einer Verwaltung.

Der Flecken Brome als eine Gemeinde gehört dem Landkreis Gifhorn an. Diese Kreisangehörigkeit schränkt die verfassungsrechtliche kommunale Selbstverwaltungsgarantie gem. Artikel 28 Abs. II Grundgesetz des Flecken Brome nicht ein, soweit es sich um Aufgaben des eigenen Wirkungskreises handelt.

Dieser eigene Wirkungskreis bezieht sich auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft innerhalb des Gemeindegebietes im Rahmen der Selbstverwaltung und stellt sich entweder als freiwillig übernommene Aufgabe oder als gesetzlich zugewiesene Pflichtaufgabe dar.

Das Recht auf Selbstverwaltung spiegelt sich in der Allzuständigkeit der Gebietshoheit, der Autonomie, der Finanzhoheit einschließlich der Abgabenhoheit sowie der Organisations- und Personalhoheit und der Bauplanungshoheit wieder.

Diese Körperschaftsrechte der Gemeinde sind mithin ein Garant für einen intakten Ablauf im Bereich des Flecken Brome. Die Bürgerinnen und Bürger werden hier im täglichen Ablauf oftmals mit der Zuständigkeit des Flecken Brome konfrontiert, ohne dieses direkt und bewusst wahrzunehmen.

Beispiele:
Die örtliche Infrastruktur, Straßen, Wege Plätze, Vereinsleben, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Grünanlagen und Erholungseinrichtungen, Neubaugebiete, Gewerbegebiete und kulturelle Einrichtungen.

Weitere Aufgaben des Fleckens Brome aus dem übertragenen Wirkungskreis berühren die Bereiche Naturschutz, allgemeine Gefahrenabwehr, Verkehrsrecht und einige andere.

Im Rahmen dieser verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsrechte bedient sich eine Gemeinde durch den Erlass von Satzungen einem allgemeinen Rechtsmittel, das in seiner Qualität anderen Rechtsnormen nur in der regional begrenzten Gültigkeit nachsteht. Hier sind insbesondere zu nennen Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften, Gestaltungs- und Ausbausatzungen, Baumschutzsatzungen, Abwasser und Straßenausbausatzungen oder Vergnügungssteuer- und Hundesteuersatzungen; aber auch Gebührenordnungen für öffentliche Einrichtungen regeln für alle Nutzer die Modalitäten der Inanspruchnahme durch Beschlüsse des Gemeinderates.

Selbstverständlich gehört es auch zur Aufgabe des Flecken Brome, eigene Grundstücke zu unterhalten, ggf. zu verkaufen oder zu bebauen.


Bürgerservice Brome

Rathaus Flecken Brome