Eine Anfuhr von Strauchwerk für das Osterfeuer ist unter Beaufsichtigung der Feuerwehr nur in der Zeit von 08.00-13.00 Uhr an den folgenden Tagen möglich:
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur unbehandeltes Holz, trockenes Reisig und Gehölzrückschnitte als geeignetes Brennmaterial gesammelt werden darf.
Großstückige Hölzer und Baumstümpfe mit einem Durchmesser über 15cm sind von der Verbrennung ausgeschlossen!