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Glasfaseranschlüsse für den Landkreis Gifhorn: Noch bis zum 15.11.2019 kostenlosen Glasfaseranschluss im Flecken Brome sichern!

Für den geplanten geförderten Breitbandausbau hat der Landkreis Gifhorn ein Markterkundungsverfahren durchführen lassen. Dies ist eine Voraussetzung, damit Fördergelder vom Bund für ein solches Glasfaserprojekt bewilligt werden. Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens wurden rund 13.000 unterversorgte Haushalte im Landkreis Gifhorn ermittelt.

Glasfaseranschluss

Bildnachweis: https://pixabay.com/de/illustrations/netzwerk-kabel-ethernet-stecker-1027307/

Im Flecken Brome sind dieses ca. 1.500 Haushalte in folgenden Straßenzügen, die die Möglichkeit mit schnellem Internet ausgestattet zu werden erhalten:

  • In Brome (manche nur teilweise), Altendorf und Benitz
  • Alter Postweg
  • Am Fuchsbau
  • Am Ohresee
  • Am Osterkamp
  • Am Sandberg
  • An der Dränke
  • Bahnhofstraße (teilweise)
  • Braunschweiger Straße
  • Dorfstraße
  • Dörrheidenstraße
  • Drosselgasse
  • Ginsterweg
  • Hauptstraße
  • Heideweg
  • Im Dorfe
  • Im Hasenwinkel
  • Jübarscher Weg
  • Junkerende
  • Klötzer Weg
  • Mittelweg
  • Mühlenstraße
  • Nettgauer Weg
  • Nordstraße
  • Robert-Koch-Straße
  • Röntgenstraße
  • Rudolf-Virchow-Straße
  • Salzwedeler Straße
  • Sauerbruchstraße
  • Schulstraße
  • Steimker Straße
  • Tülauer Weg
  • Vogelweg
  • Wacholderweg
  • Wendischbromer Straße
  • Wiswedeler Straße
  • Wittinger Straße
  • Zu den Ohreauen

Die genaue Verfügbarkeit zu einzelnen Objekten können Sie auf der Internetseite der GIFFInet abfragen.

Sie wohnen im genannten Bereich (Vermarktungsgebiet 3)?

Dann sichern Sie sich bis zum 15.11.2019 Ihren kostenlosen Glasfaseranschluss.

Die Voraussetzung für den Bau des Glasfasernetzes im Flecken Brome ist, dass sich mindestens 40% für einen Glasfaserhausanschluss entscheiden.

 Der Flecken Brome bittet alle Interessierten sich schnell zu entscheiden und anzumelden, damit die 40 % erreicht werden und die schnelle Internetversorgung im Flecken Brome realisiert werden kann.

Beratungstermine für Interessierte finden u. a. im Rathaus der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36 an folgenden Terminen statt:

  • 26.09.2019        16-00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • 01.10.2019        16.00 Uhr bis 20.00 Uhr 

Nutzen Sie gerne die Beratungstermine oder informieren sich ausführlich auf der Internetseite der GIFFInet.

Bei einem unterversorgten Haushalt handelt es sich um ein Gebäude:

  • welches eine geringere Datenübertragungsgeschwindigkeit von 30 Mbit/s im Download hat
  • wo zum Zeitpunkt der Markterkundung kein anderer Anbieter den Ausbau der Kabelverzweiger oder per Funk bereits angemeldet hat

Sofern nur einer dieser beiden Faktoren nicht zutrifft, handelt es sich nicht mehr um einen unterversorgten Haushalt und die Fördergelder greifen in diesem Fall nicht. Das bedeutet, dieser Haushalt kann im Rahmen dieses geförderten Projektes nicht mit einem Glasfaserhausanschluss versorgt werden.

Sollte der Verfügbarkeitscheck ergeben haben, dass Sie im Rahmen des geförderten Ausbaus keinen Glasfaserhausanschluss erhalten können, dann reichen Sie gern eine unverbindliche Interessensbekundung bei GIFFInet ein. Hiermit teilen Sie Ihr Interesse an einem Glasfaserhausanschluss mit. Sollte sich die Möglichkeit ergeben, zukünftig einen Anschluss zu bekommen, hat die GIFFInet so die Erlaubnis Sie direkt darüber zu informieren.


Grußwort des Bürgermeisters

BM Hilmer Grusswort

Lesen Sie hier Grußworte
unseres Bürgermeisters
Lothar Hilmer.


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